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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Bestellung an den Auftraggeber vorbehaltslos ausführen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

Die Aufträge sind grundsätzlich schriftlich zu erteilen und kommen durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung der 3DScan Ingenion. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Unklarheiten bei mündlicher Auftragserteilung gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Dritte, die im Namen und/oder für Rechnung des Auftragsgebers Aufträge an die 3DScan Ingenion erteilen, haften neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.

 

Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

 

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

2. Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend.

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die 3DScan Ingenion hergeleitet werden können.

3. Preise

Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt zu den vereinbarten Preisen ab Sitz Langenbrettach.
Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

 

Irrtümer in Angaben, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, auch Kalkulations- und Schreibfehler binden uns nicht.

Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, sind wir auch bei frachtfreier Lieferung berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern.

Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer- und Leistungszeit

Liefertermin und Lieferfristen gelten nur annähernd, es sei denn dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung des Auftragsgebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und/oder auf Grund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. Einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5. Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt


Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung, bzw. Abnahme fällig.
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft, bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln gelten zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung, bzw. Arbeiten steht.

6. Mängelansprüche

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Der Auftraggeber hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Die Haftung für eine nachweislich fehlerhafte Dienstleistung von der 3DScan Ingenion beträgt maximal die Höhe des Auftragswertes. Dies gilt auch für Folgeschäden, die dem Auftraggeber entstanden sind.

Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Hier gilt auch die maximale Haftung in Höhe des Auftragswertes.

Werden die vom Auftraggeber bereitgestellten Werkstücke, Musterteile oder Prototypen durch 3DScan Ingenion beschädigt, so beträgt die Haftung nach schriftlichem Wertnachweis des Auftraggebers maximal die Höhe des Auftragswertes.

Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Auftraggeber selbst geltend gemacht werden.

Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch.


7. Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, z.B. Schäden an anderen Sache, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.

 

Der Auftragnehmer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 5 % des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind - auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 

 

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand


Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.

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